Bericht über die Infoveranstaltung "Überbauungsordnung Schafrain" vom 16. Oktober 2019

letzten Mittwoch, 16. Oktober 2019 fand im Mehrzwecksaal Schulhaus Walkringen eine Infoveranstaltung zur "Überbauungsordnung Schafrain" statt.

Nach Einführung und Begrüssung durch den Gemeindepräsidenten Peter Stucki, präsentieren die Projektverfasser / Investoren die Elemente der vorgesehenen Überbauungsordnung, die Strassenführung sowie die Grundzüge des Bauprojekts. Die PowerPoint-Präsentation können Sie hier einsehen.

Die Infoveranstaltung stiess in der Gemeinde auf reges Interesse, über 100 interessierte Personen nahmen teil und es entwickelte sich im Anschluss zur Präsentation ein reger Austausch zwischen den Teilnehmern, den Projektverfassern und den Gemeindevertretern.

Seitens der Einwohner von Walkringen wurden insbesondere die folgenden Sorgen geäussert und Themen zur Sprache gebracht. Gemeindevertreter bzw. Generalunternehmer offerieren die nachfolgend angegebenen Massnahmen.

  • Wunsch nach Verkehrsberuhigung der Sunnedörflistrasse vor Baubeginn (30er Zone)
    -Massnahme: offen (Initiative seitens Anwohner / Aufnahme Thema durch Gemeinderat?)
  • Handhabung von Schäden an der Strasse durch den Bau
    -Massnahme: Zustandsaufnahme der Strasse vor Baubeginn zur Dokumentierung des Zustandes durch Generalunternehmer.
  • Handhabung von Schäden an anstossenden Gebäuden durch den Bau
    -Massnahme: Aufnahme von Rissprotokollen an allen anstossenden Gebäuden vor Baubeginn durch Generalunternehmer.
  • Strassensicherheit, Parkierungsvorschriften, Organisation Baustellenverkehr, etc.
    -Massnahme: Abschluss Infrastrukturvertrag zwischen Generalunternehmer und Gemeinde Walkringen für Strassenbau.
  • Sicherung der Brunnstube auf Grundstück-Nr. 1564 (Quellen- und Brunnleitungsrechte zG. Nachbarparzelle)
    -Massnahme: Generalunternehmer trifft sich direkt mit Berechtigten zur Umlegung / Sicherung der Brunnstube vor Baubeginn.
  • Frage nach Gefahrensituation im oberen Bereich des Grundstücks
    Massnahme: Baugrunduntersuchungen vor Baubeginn durch Generalunternehmer.
  • Handhabung Ortsbildschutzperimeter im Bereich der UeO Schafrain
    Massnahme: Keine, Ortsbildschutzperimeter bleibt unverändert anwendbar.

Die Vertreter der Gemeinde sowie der Projektverfasser bestätigen, dass die Anliegen der Anstösser ernst genommen und im Vorfeld bzw. bei Realisierung des Bauprojekts auch angemessen berücksichtigt werden.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die Bemühungen und allen Teilnehmern für Ihr Interesse. Bei Fragen zum Projekt, finden Sie auf der letzten Seite der Präsentation die Kontaktangaben der Projektverfasser/Investoren.

Die Eingabefrist für die Mitwirkungsberichte läuft noch bis am 4. November 2019.