Die Gemeinde-Urnenabstimmung vom 12. Dezember 2021, als Ersatz für die Gemeindeversammlung, hat folgende Abstimmungsresultate ergeben:
Zahl der Stimmberechtigten 1'361
Eingelangte Ausweiskarten 437
Eingelangte Stimmzettel 437
Gültige Stimmzettel 434
Ungültige Stimmzettel 3
1. Die Jahresrechnung 2020 wurde wie folgt genehmigt:
387 Ja
24 Nein
23 leer
2. Das Budget 2022 inkl. Steueranlage von 1.97 und Liegenschaftssteuer von 1.3 ‰ wurde wie folgt genehmigt:
349 Ja
60 Nein
25 leer
3. Die Entwidmung des Schulhauses Wikartswil wurde wie folgt genehmigt:
368 Ja
49 Nein
17 leer
4. Das Reglement über die Abfallentsorgung inkl. Abfallverordnung gültig ab 1. Januar 2022 wurde wie folgt genehmigt:
376 Ja
49 Nein
8 leer
5. Der Verpflichtungskredit für die Umgestaltung des Friedhofes, in der Höhe von CHF 478‘000.00 wurde wie folgt genehmigt:
276 Ja
149 Nein
9 leer
6. Der Verpflichtungskredit für die Sanierung Küebiweg (inkl. Werkleitungen) in der Höhe von CHF 500‘000.00 wurde wie folgt genehmigt:
335 Ja
86 Nein
13 leer
Gemäss Art. 21 des Abstimmungs- und Wahlreglementes (AWR) der Einwohnergemeinde Walkringen vom 4. Juni 2012 kann innert 30 Tagen nach dem Urnengang gegen die Abstimmung Beschwerde eingereicht werden. Diese ist schriftlich, begründet und unterzeichnet bis am 12. Januar 2021 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Allfällige Beweise sind beizulegen.
Walkringen, 12. Dezember 2021 Gemeinderat Walkringen