Gemeinde-Urnenabstimmung vom 12. Dezember 2021; Bekanntgabe der Abstimmungsresultate

Die Gemeinde-Urnenabstimmung vom 12. Dezember 2021, als Ersatz für die Gemeindeversammlung, hat folgende Abstimmungsresultate ergeben:

 

Zahl der Stimmberechtigten            1'361

Eingelangte Ausweiskarten               437

Eingelangte Stimmzettel                   437

Gültige Stimmzettel                          434

Ungültige Stimmzettel                           3

 

1.         Die Jahresrechnung 2020 wurde wie folgt genehmigt:

387      Ja
24        Nein
23        leer
 

2.         Das Budget 2022 inkl. Steueranlage von 1.97 und Liegenschaftssteuer von 1.3  ‰ wurde wie folgt genehmigt:

349      Ja
60        Nein
25        leer
 

3.         Die Entwidmung des Schulhauses Wikartswil wurde wie folgt genehmigt:

368      Ja
49        Nein
17        leer

 

4.        Das Reglement über die Abfallentsorgung inkl. Abfallverordnung gültig ab 1. Januar 2022 wurde wie folgt genehmigt:

376      Ja
49      Nein
8        leer
 

5.         Der Verpflichtungskredit für die Umgestaltung des Friedhofes, in der Höhe von CHF 478‘000.00 wurde wie folgt genehmigt:

276      Ja
149      Nein
9          leer
 

6.         Der Verpflichtungskredit für die Sanierung Küebiweg (inkl. Werkleitungen) in der Höhe von CHF 500‘000.00 wurde wie folgt genehmigt:

335      Ja
86        Nein
13        leer

 

Gemäss Art. 21 des Abstimmungs- und Wahlreglementes (AWR) der Einwohnergemeinde Walkringen vom 4. Juni 2012 kann innert 30 Tagen nach dem Urnengang gegen die Abstimmung Beschwerde eingereicht werden. Diese ist schriftlich, begründet und unterzeichnet bis am 12. Januar 2021 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Allfällige Beweise sind beizulegen.

 

Walkringen, 12. Dezember 2021       Gemeinderat Walkringen