Die Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Dezember 2020, als Ersatz für die Gemeindeversammlung, hat folgende Abstimmungsresultate ergeben:
Zahl der Stimmberechtigten 1363
Eingelangte Ausweiskarten 349
Eingelangte Stimmzettel 349
Gültige Stimmzettel 348
Ungültige Stimmzettel 1
1. Die Jahresrechnung 2019 wurde wie folgt genehmigt:
321 Ja
20 Nein
7 leer
2. Das Budget 2021 inkl. Steueranlage von 1.97 und Liegenschaftssteuer von 1.3 %o wurde wie folgt genehmigt:
282 Ja
56 Nein
10 leer
3. Der Nachkredit Baulanderschliessung Küebiweg in der Höhe von CHF 91‘000.00 wurde mit wie folgt genehmigt:
183 Ja
156 Nein
9 leer
4. Der Investitionskredit für den Neubau Jaucheleitung Golpisberg, in der Höhe von CHF 270‘500.00 wurde wie folgt abgelehnt:
152 Ja
181 Nein
15 leer
5. Das Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve wurde wie folgt genehmigt:
241 Ja
81 Nein
26 leer
Gemäss Art. 21 des Abstimmungs- und Wahlreglementes (AWR) der Einwohnergemeinde Walkringen vom 4. Juni 2012 kann innert 30 Tagen nach dem Urnengang gegen die Abstimmung Beschwerde eingereicht werden. Diese ist schriftlich, begründet und unterzeichnet bis am 13. Januar 2020 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Allfällige Beweise sind beizulegen.
Walkringen, 13. Dezember 2020 Gemeinderat Walkringen