Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Dezember 2020; Bekanntgabe der Abstimmungsresultate

Die Gemeinde-Urnenabstimmung vom 13. Dezember 2020, als Ersatz für die Gemeindeversammlung, hat folgende Abstimmungsresultate ergeben:

 

Zahl der Stimmberechtigten            1363

Eingelangte Ausweiskarten               349

Eingelangte Stimmzettel                    349

Gültige Stimmzettel                           348

Ungültige Stimmzettel                           1

 

1.         Die Jahresrechnung 2019 wurde wie folgt genehmigt:

321      Ja
20        Nein
7          leer

 

2.         Das Budget 2021 inkl. Steueranlage von 1.97 und Liegenschaftssteuer von 1.3 %o wurde wie folgt genehmigt:

282      Ja

56        Nein

10        leer

 

3.         Der Nachkredit Baulanderschliessung Küebiweg in der Höhe von CHF 91‘000.00 wurde mit wie folgt genehmigt:

183      Ja

156      Nein

9          leer

 

4.         Der Investitionskredit für den Neubau Jaucheleitung Golpisberg, in der Höhe von CHF 270‘500.00 wurde wie folgt abgelehnt:

152      Ja

181      Nein

15        leer

 

5.         Das Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve wurde wie folgt genehmigt:

241      Ja

81        Nein

26        leer

 

Gemäss Art. 21 des Abstimmungs- und Wahlreglementes (AWR) der Einwohnergemeinde Walkringen vom 4. Juni 2012 kann innert 30 Tagen nach dem Urnengang gegen die Abstimmung Beschwerde eingereicht werden. Diese ist schriftlich, begründet und unterzeichnet bis am 13. Januar 2020 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Allfällige Beweise sind beizulegen.

 

Walkringen, 13. Dezember 2020       Gemeinderat Walkringen