Kommunale Urnenabstimmung vom 30. Juni 2019 - Wärmeverbund

Zusätzliche Informationen bezüglich Darlehensgebung und Rückzahlung:

Die Einwohnergemeinde Walkringen hat noch keinen Darlehensvertrag abgeschlossen. Die Gewährung des Darlehens an die Wärmeverbund Walkringen AG richtet sich nach deren Liquiditätsbedarf. Das heisst, das Darlehen wird nach Bedarf ausgerichtet (abhängig Baufortschritt). Die Darlehensgewährung durch die Einwohnergemeinde erfolgt aus deren vorhandenen Mitteln und zu beschaffenden Mitteln. Die Einwohnergemeinde wird zu gegebenem Zeitpunkt bei verschiedenen Finanzinstituten Finanzierungsanfragen vornehmen um einen möglichst attraktiven Zinssatz zu erhalten. Das Darlehen erfolgt beim Finanzinstitut welches die besten Konditionen gewährt. Aktuell können erfahrungsgemäss Darlehen unter 2% Zins - zeitweise sogar mit 0% - aufgenommen werden. Es macht keinen Sinn bereits heute die Mittel zu beschaffen, da die Einwohnergemeinde Walkringen für ihren eigenen Betrieb über eine sehr gute Liquidität verfügt. Sollte das Urnengeschäft abgelehnt werden, würde die Einwohnergemeinde ansonsten über ein Darlehen verfügen, welches sie nicht benötigt.

Die Rückzahlung des Darlehens richtet sich zudem nach dem Cashflow der Wärmeverbund Walkringen AG. Bis zum Bauabschluss wird keine Rückzahlung möglich sein. Anschliessend sollte die Rückzahlung mindestens in der Höhe des Abschreibungsbedarfes des Anlagevermögens der Wärmeverbund Walkringen AG möglich sein. Der Darlehensvertrag zwischen der Einwohnergemeinde und der Wärmeverbund Walkringen AG soll so formuliert werden, dass diese jederzeit Amortisationen leisten kann. Eine detaillierte Liquiditätsberechnung wird erst vorgenommen, sobald das Urnengeschäft angenommen wird.

Wird davon ausgegangen, dass der Zinssatz 1.5% beträgt, belaufen sich die jährlichen Zinskosten auf CHF 27'000.00 (1.8 Mio. x 1.5%).

Wir hoffen, hiermit noch allfällig offene Fragen beantworten zu können.