Referendumspublikation zu Finanzbeschluss

Belagssanierung Schaferhole

Der Strassenabschnitt Schaferhohle befindet sich bereits seit längerer Zeit in einem sehr schlechten Zustand. Der Unterhalt mit herkömmlichen Massnahmen ist nicht mehr möglich, weshalb eine grössere Sanierung vorgenommen werden muss.

 

Der Gemeinderat hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums einen Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 120'000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung gesprochen.

 

Gemäss Art. 18 Abs. 2 lit. B der Gemeindeverfassung untersteht dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Das Referendum gilt als zustande gekommen, sofern das Referen-dumsbegehren von mindestens 5 % der Stimmberechtigten unterzeichnet wird. In diesem Fall wird das Geschäft der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet. Ablauf der Referendumsfrist: 25. Juni 2011 Es gelten die Vorschriften gemäss Art. 19 der Gemeindeverfassung.

 

Die Akten zum Finanzbeschluss können während der Referendumsfrist zu den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Walkringen eingesehen werden.

 

Walkringen, im Mai 2011

Gemeinderat Walkringen