Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 liegt gemäss Artikel 48 der Gemeindeverfassung 2012 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Einsprachen können innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet beim Gemeinderat eingereicht werden.

Protokoll