Waldbrandgefahr - Verbot von Feuerwerk und Höhenfeuern

Verbot Feuerwerk !

Infolge akuter Waldbrandgefahr im Kanton Bern gilt bereits ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Ab sofort ist zudem das Abbrennen von Feuerwerk und das Entzünden von Höhenfeuern verboten - Medienmitteilung Regierungsstatthalteramt