Fakultatives Referendum Kanalaufnahmen von Regen-, Misch- und Schmutzabwasserleitungen

Der Gemeinderat Walkringen hat an seiner Sitzung vom 14. April 2025 folgenden Kredit unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums beschlossen:

Genehmigung eines Verpflichtungskredit von CHF 222‘000.00 für die Kanalaufnahmen von Regen-/ Misch-/ und Schmutzabwasserleitungen als Vorbereitung für die Überarbeitung des Generellen Entwässerungsplan (GEP)

Gestützt auf Art. 40 Abs. 3 der Gemeindeverfassung vom 19. Februar 2018 wird der Gemeinderatsbeschluss vom 14. April 2025 öffentlich bekannt gemacht. Die Botschaft liegt während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung Walkringen öffentlich auf und kann hier heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage innert 12 Monaten zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:

  1. Einreichung bis spätestens am 26. Mai 2025 bei der Gemeindeverwaltung Walkringen.

  2. Das Referendumsbegehren muss von mindestens 75 Stimmberechtigen (5% der Stimmberechtigten) der Gemeinde Walkringen rechtsgültig unterzeichnet sein.

Walkringen, 24. April 2025
Gemeinderat Walkringen