Der Gemeinderat Walkringen hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 folgenden Kredit unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums beschlossen:
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 97'000.00 für die Umsetzung der Auflagen aus dem Schutzzonenreglement.
Gestützt auf Art. 40 Abs. 3 der Gemeindeverfassung vom 19. Februar 2018 wird der Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2025 öffentlich bekannt gemacht.
Die Unterlagen finden sie hier:
- Publikation
- Botschaft
- Situationsplan
- Systemschnitte
- Kostenschätzung