Fakultatives Finanzreferendum zur Umsetzung der Auflagen aus dem Schutzzonenreglement

Der Gemeinderat Walkringen hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 folgenden Kredit unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums beschlossen: 

Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 97'000.00 für die Umsetzung der Auflagen aus dem Schutzzonenreglement.

Gestützt auf Art. 40 Abs. 3 der Gemeindeverfassung vom 19. Februar 2018 wird der Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2025 öffentlich bekannt gemacht.

Die Unterlagen finden sie hier:

- Publikation 
- Botschaft
- Situationsplan
- Systemschnitte
- Kostenschätzung