Kommunale Abstimmung vom 30. August 2026

Am 30. August 2026 findet die Urnenabstimmung über die geplanten Strassensanierungen Dornistrasse inklusive Werkleitungen und Ersatz Dornibrücke sowie zur Sanierung des Bächliwegs inklusive Werkleitungen statt. Die Stimmberechtigten von Walkringen können über folgende Anträge abstimmen:

Antrag Verpflichtungskredit Dornistrasse
Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 1'825'000.00 für die Sanierung der Dornistrasse inklusive Werkleitungen und Ersatz Dornibrücke

Antrag Verpflichtungskredit Bächliweg
Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 545'000.00 für die Sanierung des Bächliwegs inklusive Werkleitungen

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Stimmaterial
Das Stimmaterial wird den Stimmberechtigten spätestens am 8. August 2026 zugestellt. Für die briefliche Stimmabgabe gelten die gleichen Bestimmungen wie für die eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen. Bitte beachten Sie die Weisungen über die briefliche Stimmabgabe auf der Rückseite des Zustell- und Antwortkuverts.

Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können vom Stimmregisterführer ein Doppel verlangen. Das Begehren muss spätestens am Freitag vor der Abstimmung oder Wahl bis Büroschluss gestellt werden. Die neue Stimmkarte ist mit «Doppel» zu kennzeichnen. Sie wird den Stimmberechtigten nur gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises ausgehändigt.

Persönliche Stimmabgabe
Das Abstimmungslokal befindet sich bei der Gemeindeverwaltung Walkringen, Unterdorfstrasse 1, 3512 Walkringen. Die persönliche Stimmabgabe ist wie folgt möglich:
Sonntag, 10.00 – 11.30 Uhr

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Urnenabstimmung sind innert 30 Tagen nach dem Urnengang schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. 

Projektpläne
Aufgrund der begrenzten Darstellungsmöglichkeiten können die Projektpläne in der Botschaft nicht in der erforderlichen Detailgenauigkeit wiedergegeben werden. Untenstehend finden sie die dazugehörigen Projektpläne:

Dornistrasse:
-Situation Strasse 1
-Situation Strasse 2
-Situation Strasse 3
-Werkleitungen 1
-Werkleitungen 2
-Werkleitungen 3
-Querprofile
-Detailplan Brücke
-Normalprofil
-Längenprofil

Bächliweg:
-Situation Strasse
-Situation Werkleitungen
-Querprofile
-Normalprofile

Die Projektpläne können auch auf der Einwohnergemeinde Walkringen eingesehen werden.