Organisatorisches ABC

A wie...

Abklärung und administrativer Weg
Wenn ein Kind beim Lesen und Schreiben lernen oder im Rechnen nur langsam Fortschritte macht und die Lehrperson oder die Eltern eine Überforderung des Kindes beobachten, so kann das Kind mit dem Einverständnis der Eltern für eine Abklärung bei einer Speziallehrperson angemeldet werden. Die Speziallehrperon und die Klassenlehrperson melden das Kind mit einem Bericht bei der Erziehungsberatung an. Die Anträge werden in der Regel bewilligt. Genauere Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie unter der Rubrik spezielle Schulangebote.

Abmeldung bei Krankheit
In den Schulhäusern Walkringen und Bigenthal sind Telefonbeantworter installiert, so können Sie Ihr Kind jederzeit telefonisch abmelden. Kranke und fiebrige Kinder gehören weder in die Schule noch in den Kindergarten. Bitte orientieren Sie die Lehrpersonen über Fälle von ansteckenden Krankheiten.

Absenzen

Arztbesuch
Die obligatorischen Untersuchungen beim Schularzt finden im Kindergarten sowie in der 4. und 8. Klasse statt. Auf Wunsch können die Untersuchungen auch beim Hausarzt erfolgen.


H wie...

Halbtage
Die Eltern haben für ihr Kind Anrecht auf bis zu fünf freie Halbtage pro Schuljahr. An diesen Halbtagen kann es ohne Angaben von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Die Klassenlehrkraft ist spätestens am Vortag über den beabsichtigten Bezug zu orientieren (Formular Halbtag). Die Halbtage verstehen sich als Schulhalbtage gemäss Stundenplan. Eine Übertragung nicht bezogener Halbtage auf ein nachfolgendes Schuljahr ist nicht gestattet.

Handys
Als vorbeugende Massnahme müssen die Handys während des Unterrichts und in den Pausen ausgeschaltet werden. Bei Missachtung dieser Regel wird das Handy eingezogen und kann von den Eltern bei der ensprechenden Lehrperson abgeholt werden.

Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen nicht nur dem Vertiefen und Üben des behandelten Unterrichtsstoffes, sie sind ebenso ein Mittel, um selbständiges Arbeiten zu erlernen. Wir bitten die Eltern, ihre Kinder in der Erfüllung dieser Pflicht vernünftig zu unterstützen, indem sie ihnen die nötige Ruhe verschaffen, Zeit einräumen und darüber wachen, dass diese Zeit auch wirklich zweckmäsig genutzt wird.

Hausaufgabenhilfe
Die Hausaufgabenhilfe steht den Schülerinnen und Schülern der Gemeinde offen. Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular durch die Eltern in Absprache mit der Lehrperson. Ziel der Hausaufgabenhilfe ist es, die Kinder ein bis zwei Mal pro Woche beim Erledigen der Hausaufgaben zu unterstützen. Die Hausaufgabenhilfe ist kein Nachhilfeunterricht und es darf nicht erwartet werden, das sämtliche Hausaufgaben bei den Hausaufgabenhelfern erledigt werden. Die Verantwortung liegt nach wie vor bei den Eltern. Die Hausaufgabenhilfe dauert in der Regel eine Stunde pro Nachmittag. Pro Stunde zahlen die Eltern Fr. 6.00 direkt an die Hausaufgabenhilfe.

Haus- und Pausenordnung
Hausschuhe sind in allen Schulhäusern für die Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Weitere Haus- und Pausenordnungen werden in den Klassenzimmern angeschlagen.


K wie...

Kleiderordnung
Wir legen bei der Bekleidung Wert auf die Trennung von Schule und Freizeit. Wir erwarten deshalb von allen Schülerinnen und Schülern, dass sie in angemessener Kleidung zum Unterricht erscheinen. Folgendes betrachten wir als nicht angemessen:

  • sichtbare Unterhosen
  • Hängerhosen (Hosen, die sehr weit unten getragen werden)
  • sichtbarer Brust- und Poansatz
  • bauchfreie T-Shirts
  • barfuss im Schulzimmer
  • Mützen und Kaputzen im Schulzimmer
  • Kleideraufschriften mit rassistischen, sexistischen, Drogen und Gewalt verherrlichenden Ausagen
  • Springerstiefel

Wir bitten Sie, ebenso die Angemessenheit und die Regeln des guten Geschmacks zu beachten in Bezug auf zu auffälliges Schminken.


M wie...

Mitteilungen
Mitteilungen an Schülerinnen und Schüler erfolgen hauptsächlich durch mündliche und schriftliche Information im Klassenverband. Daneben werden Mitteilungen auch an den Anschlagbrettern in den Schulhäusern aufgehängt.

Mobiltelefone
siehe Handys


P wie...

Pausenplatz
Der Platz in Walkringen darf nur während der angeschlagenen Zeiten benutzt werden.


S wie...

Sammlungen
Pro Klasse werden im Normalfall jährlich höchstens zwei Sammlungen (Pro Patria, Pro Juventutet, Berner Wanderwege, Schoggitaler, Swissaid, Jugendtagsammlung, etc.) durchgeführt.

Schlüssel
Für vergessenes Material kann der Schlüssel bei einer Lehrperson, die sich noch im schulhaus befindet, verlangt werden. Am Mittwochnachmittag sowie am Samstag und Sonntag sind die Schulanlagen geschlossen.

Schulbesuche
Schulbesuche sind herzlich willkommen. Zur Information der Lehrperson füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und geben sie ihn Ihrem Kind mit. Besprechungen sollten separat vereinbart werden.

Spezielle Schulangebote


T wie...

Tagesschule


U wie...

Umzug
Einen Umzug Ihres Kindes (Zu- oder Wegzug, Adressänderung) melden Sie bitte der Klassenlehrperson oder direkt dem Schulleiter.

Unfallversicherung
Unfallkosten, welche in der Schule entstehen, werden in der Regel durch die private Krankenversicherung getragen.


Z wie...

Zahnarzt
Fluorbürsten in der Schule
Auf Empfehlung zahnmedizinischer Fachleute ist als kariesprophylaktische Massnahme auf allen Schulstufen sechsmal pro Jahr das Fluorbürsten durchzuführen. Für diese Anwendung ist das Einverständnis der Eltern nötig. Im Kindergarten wird auf die Anwendung von Fluorkonzentraten verzichtet (gewöhnliche Zahnpasten).

Untersuchung
Die jährlich einmal stattfindende obligatorische Untersuchung wird von der Schule organisiert. Die Untersuchung wird von Herrn Dr. med. dent. P. Kianpur, Walkringen, oder durch Herrn Ch. Wälti, Biglen durchgeführt. Sie ist unentgeltlich. Der Kostenvoranschlag wird in der blauen Schulzahnpflegekarte eingetragen. Die Zahnkarte wird von den Eltern unterschrieben.

Behandlung und daraus folgende Kosten
Den Eltern wird empfohlen, das untersuchte Kind in zahnärztliche Behandlung zu geben. Bei schulzahnärztlichen Behandlungen sind die Eltern in der Wahl der Zahnärzte frei. Die Behandlung kann auch durch einen privaten Zahnarzt erfolgen.
Die Schulzahnärzte sind verpflichtet, die Schüler nach dem durch den Regierungsrat genehmigten (günstigen) Schulzahnpflegetarif zu behandeln. Die Anmeldung zur Behandlung erfolgt durch den Schulzahnarzt. Die SchülerInnen werden nach Möglichkeit ausserhalb der Schulzeit behandelt. Die Schulzahnärzte stellen Rechnung an die Eltern. Die Behandlungskosten sind von den Eltern zu bezahlen.